Wusstest du, dass ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland strafbar ist?
Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft {…}“. Das ist der Paragraph 218 des Strafgesetzbuchs (§218 StGB), der den Abbruch als strafbaren Akt definiert. Und das bereits seit 150 Jahren. Dabei lehnen 64 % der Deutschen* den Paragraphen 218 StGB ab.
#KeinGeburtstagFür218
Unterstütze die Kampagne von TERRE DES FEMMES
und nutze unseren Instagram-Filter, um ein buntes Zeichen für Selbstbestimmung zu setzen. Nur gemeinsam können wir die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen endgültig beenden und dafür sorgen, dass §218 StGB keinen 151. „Geburtstag“ erlebt.
Unter Fakten findest du unten außerdem alles zur aktuellen Gesetzeslage und Abtreibungsmythen.
Unterstütze uns mit einem Post
Öffne eines der Motive, um es herunterzuladen.
Aktuelle Gesetzeslage und Fakten
Straffrei bleibt der Abbruch für die Schwangere nur unter drei klar definierten Voraussetzungen
- Es besteht eine medizinische Indikation. Das heißt, für die Schwangere besteht Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes.
- Es besteht eine kriminologische Indikation. Dies ist dann gegeben, wenn die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt, also zum Beispiel einer Vergewaltigung, beruht.
- Die Schwangere bleibt zudem straflos, wenn sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff, der von Ärzten und Ärztinnen durchgeführt werden muss, von einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle hat beraten lassen und wenn seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind.
Fakten
»Eine Legalisierung sorgt nur dafür, dass mehr Frauen einfach abtreiben.«
Fakt: Eine Regelung innerhalb des Straffrechts ist nicht notwendig, das haben Länder wie Frankreich (Regelung durch ein Gesundheitsgesetz) oder Kanada (vollkommene Entkriminalisierung seit 1988) vorgemacht. Im Übrigen zeigen Länder, in denen ein Schwangerschaftsabbruch legal ist auch, dass die Zahl der Abbrüche daraufhin nicht zunimmt. Die Abbruchrate in den Niederlanden etwa zählt zu den niedrigsten weltweit, dort ist ein Schwangerschaftsabbruch in der Regel bis zur 22. Woche möglich. Auch ohne Fristenregelung werden Schwangerschaftsabbrüche trotzdem überwiegend vor der 12. Schwangerschaftswoche vorgenommen, wie die Beispiele Niederlande und Kanada zeigen. Bessere Möglichkeiten, um die Zahlen von Schwangerschaftsabbrüchen zu senken sind eine umfassende Aufklärung, der einfache Zugang zu Verhütungsmitteln und die Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Frauen, die ein Kind (eventuell auch alleine) großziehen möchten.
»Bei einer Abtreibung wird deine Gebärmutter kaputt gemacht und du kannst nicht mehr schwanger werden.«
Fakt: Es gibt keine Hinweise, dass ein legaler, medizinisch korrekt durchgeführter Abbruch die Fruchtbarkeit beeinträchtigt. Dies gilt sowohl für die operative als auch für die medikamentöse Methode. Auch mögliche negative seelische Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen konnten in keiner Studie nachgewiesen werden. In der Tat verletzen sich Frauen aber weltweit bei dem Versuch einen Abbruch durchzuführen selbst, zum Beispiel mit Kleiderbügeln, Schraubenziehern oder Ähnlichem, da dies oft in größter Verzweiflung und ohne medizinische Betreuung passiert. Das Recht auf einen ärztlich durchgeführten Schwangerschaftsabbruch ist ein Menschenrecht, wie das Recht auf medizinische Versorgung. Denn eine Abtreibung ist ein medizinischer Eingriff und muss als solcher auch im Gesundheitssystem legal zur Verfügung stehen. Einen sicheren und legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen fordert im Übrigen auch das Europäische Parlament.
»Wer zu dumm zum Verhüten ist muss mit den Konsequenzen eben leben.«
Fakt: Keine Verhütungsmethode ist zu 100 % sicher. Keine. Kondome können reißen, Pillen vergessen werden und selbst wenn diese perfekt eingenommen wird, kann es zum Eisprung kommen. Auch zu denken, nur „dumme“ junge Mädchen könnten nicht verhüten, ist falsch: mehr als 75 % der Schwangerschaftsabbrüche werden nach dem 22. Lebensjahr vorgenommen. Wir setzen uns dafür ein, dass ungewollt schwangere Frauen die Wahl haben: Nur sie dürfen selbstbestimmt über ihren Körper entscheiden und ob sie ein Kind austragen möchten oder nicht. My Body – my Choice.
»Ey, dann geht halt einfach zum Arzt, aber lasst mich in Ruhe mit eurem Feministenkram.«
Fakt: Würden wir echt gerne, aber leider gesteht die Gesellschaft Frauen auch im 21. Jahrhundert keine eigene, informierte und verantwortungsbewusste Entscheidung ihren Körper betreffend zu. Die bestehenden Regelungen führen dazu, dass sogar die bundesweite Versorgung dramatisch abnimmt. Die Zahl der Praxen und Kliniken, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen hat sich seit 2003 nahezu halbiert, obwohl das Schwangerschaftskonfliktgesetz in §13 die Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes ausdrücklich vorschreibt. Es ergibt keinen Sinn eine Handlung straffrei zu stellen und sie weiterhin im Strafgesetzbuch zu führen. Das ist ein Paradox, das dringend aufgelöst werden muss, denn die Regelung im Strafgesetzbuch führt zum Beispiel auch dazu, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht Teil des Medizinstudiums sind. Immer weniger Ärztinnen und Ärzte führen mittlerweile einen Schwangerschaftsabbruch durch, damit könnte es bald keine ausreichenden Möglichkeiten mehr für Frauen geben, eine ungewollte Schwangerschaft medizinisch versorgt zu beenden.
Über TERRE DES FEMMES
TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V. ist eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation, die sich für ein selbstbestbestimmtes, gleichberechtigtes und freies Leben für Mädchen und Frauen weltweit einsetzt. Durch öffentlichkeitswirksame Aktionen, Publikationen, Veranstaltungen, Kampagnen und Lobbyarbeit sensibilisiert TERRE DES FEMMES die Öffentlichkeit und Politik für geschlechtsbedingte Gewalt und Diskriminierung. TERRE DES FEMMES unterstützt Mädchen und Frauen durch spezifische Aufklärungsprogramme in Schulen und ihren Communities.
Mit anderen Frauenrechtsorganisationen ist TERRE DES FEMMES international vernetzt, fördert Projekte, Organisationen und Initiativen von Frauen für Frauen im Ausland. Die Arbeit des Vereins konzentriert sich auf die Themenschwerpunkte weibliche Genitalverstümmelung, häusliche und Sexualisierte Gewalt, Gewalt im Namen der Ehre, Frauenhandel und Prostitution, Gleichberechtigung und Integration, sowie Internationale Zusammenarbeit. TERRE DES FEMMES finanziert sich durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse und ist eine Frauenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin.
Die Mission von TERRE DES FEMMES ist klar definiert: TERRE DES FEMMES wendet sich gegen jede Form von Menschenrechtsverletzungen, die an Mädchen und Frauen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht, ungeachtet ihrer konfessionellen, politischen, ethnischen und nationalen Zugehörigkeit sowie ihrer sexuellen Identität begangen werden. TERRE DES FEMMES macht sich stark für ein selbstbestimmtes und freies Leben von Mädchen und Frauen weltweit.